Lightprodukte halten nicht immer ihr Versprechen

Nicht alle Lightprodukte sind wirklich kalorienarm. Diese enthalten meist weniger Fett, dafür aber mehr Zucker als die regulären Produkte. Der Blick auf die Nährwerttabelle beim Einkauf ist daher wichtig.

Nicht alles ist Light wo Light draufsteht

Fettarmer Joghurt, Diätmargarine oder gar Cola-Light. Das alles sind Produkte, zu denen man allzu gerne greift, wenn man abnehmen möchte. Denn „Light“ bedeutet für viele, dass weniger Kalorien enthalten sein müssen. Doch die Kalorien kommen nicht allein vom Fettgehalt der Produkte. Wer abnehmen möchte, der sollte dringend einen Blick auf die Nährwerttabelle werfen. Interessant sind die Angaben über den Fettanteil und den Zuckeranteil des Produkts. Und auch der Salzanteil kann durchaus interessant sein.

Konkrete EU-Richtlinie

Dabei gibt es konkrete Vorschriften, wann ein Hersteller ein Produkte als „light“ oder kalorienarm bezeichnen darf. Und zwar dann, wenn ein festes Lebensmittel nicht mehr als 40 kcal je 100 Gramm hat. Bei den flüssigen Lebensmitteln gelten die Grenzen von 20 kcal je 100 ml. Seit 1. Juli 2007 gelten verschärfte EU-Vorschriften, die den Begriff „light“ genau definieren. Und zwar dürfen damit nur Lebensmittel beworben und gekennzeichnet werden, die 30 Prozent weniger Kalorien haben als vergleichbare Produkte des gleichen oder anderer Hersteller bzw. wie das Originalprodukt. Letztlich sind aber auch Light-Produkte für Abnehmwillige nicht der Freifahrtschein für ungehemmten bzw. hohen Konsum. Auch hier muss man auf Menge und Kalorien achten.

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